Neue Gebührenordnung seit 22.11.22

Seit dem 22.11.2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GoT). Dadurch steigen die Preise für tierärztliche Leistungen. Da dies jedoch die erste Anpassung seit langer Zeit ist, gleichen diese nicht mal die derzeitige Inflation aus.

Die Gebührenordnung ist ein Gesetz, welches uns zu einigen Neuerungen verpflichtet:

Vor jeder Behandlung muss eine allgemeine Untersuchung. berechnet werden. Diese umfasst allerdings lediglich eine äußerliche Begutachtung des Tieres. Speziellere Untersuchungen müssen separat abgerechnet werden.

Des Weiteren müssen wir, unabhängig von den tatsächlich gefahren Kilometern, eine Mindestanfahrt von 13,-€ (netto) berechnen.

Neu hinzugekommen ist auch die Hausbesuchgebühr (34,50€ netto). Diese muss bei jeder Behandlung im heimischen Stall berechnet werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch in folgendem Video der Gesellschaft für Pferdemedizin.